Brakel (r). In Brakel gilt seit Anfang 2016 eine Kennzeichnungs- und Kastrationspflicht für Katzen. Katzenbesitzer sind zur Einhaltung dieser Vorschriften verpflichtet! Das bedeutet, dass nichtkastrierte und gechipte Katzen und Kater keinen freien Auslauf mehr haben dürfen, teilt die Stadtverwaltung mit. Die Verordnung soll einer unkontrollierten Vermehrung vor allem von freilebenden Katzen entgegenwirken. Es gilt sowohl eine Überpopulation im Stadtgebiet zu verhindern beziehungsweise einzudämmen und auch das Leid heimatloser zu Katzen mindern.
Für den Fall, dass eine nichtkastrierte Freigänger-Katze gefunden wird, fordert die Stadt Brakel den Besitzer auf, diese kastrieren und registrieren zu lassen. Sollte er sich weigern, kann die Registrierungs- und Kastrationspflicht mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen und einem Bußgeld durchgesetzt werden. Erst nach dem Nachweis einer Kastration dürfen Katze oder Kater wieder als Freigänger umherlaufen. Die vom Rat der Stadt beschlossene Ordnungsbehördliche Verordnung trat bereits zu Beginn 2016 in Kraft.