Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Samstag, 30. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Ein lediger Rentner, der 2021 über keine weiteren Einkünfte verfügte und in die gesetzliche Krankenversicherung gezahlt hat, muss bei einer Brutto-Jahresrente von mehr als 13.990 Euro davon ausgehen, dass darauf Steuern zu zahlen sind. Als Bumerang erweisen kann sich die Hoffnung, an der Steuererklärung vorbeizukommen: Das Finanzamt erfährt automatisch von Rentenzahlungen und kann Steuerzahlungen auch rückwirkend einfordern. Der neue Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2021/2022“ der Verbraucherzentrale zeigt, wie Ruheständler die Höhe ihrer Gesamteinkünfte ermitteln. Aber auch, wie etwa der im Jahr 2020 erhöhte Pflege- und Behindertenpauschalbetrag oder andere Werbungskosten die Steuerlast reduzieren können. Er bewahrt zum einen davor, unbemerkt in die Abgabepflicht zu rutschen. Und führt zum anderen Schritt für Schritt zu den notwendigen Angaben in die richtigen Formulare.

Aufgezeigt wird, wie das zu versteuernde Einkommen grundsätzlich zu berechnen ist, welche unterschiedlichen Einkunftsarten zu berücksichtigen sind, wie hoch der Grundfreibetrag ist und welche Ausgaben etwa für Krankheit und Pflege abzugsfähig sind. Der Ratgeber lotst durch die verschiedenen Formulare und Anlagen und gibt praktische Hinweise, was, wo und wie einzutragen ist. Beispiele und eine Reihe von Steuerspartipps machen das Buch zu einem echten „Steuergehilfen“, damit beim Fiskus alles glatt läuft.

Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2021/2022“ hat 240 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro.

Bestellmöglichkeiten:

Im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555.

Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255