Brakel (red). In Brakel steht der traditionelle Nikolausmarkt vom 6. bis 9. Dezember vor der Tür, doch im Vorfeld sorgt großer Ärger für Unruhe, denn dem verkaufsoffenen Sonntag am 9. Dezember droht das Aus. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt Brakel eingereicht. Im Fokus steht die Warburger Straße.
Die Stadt Brakel erklärte auf Nachfrage der Redaktion, dass der Stadt klar gewesen sei, dass die Einbeziehung der Warburger Straße in den verkaufsoffenen Sonntag kritisch zu sehen ist. Mittels Google Maps habe die Dienstleistungsgewerkschaft nun die Entfernung der Innenstadt zur Warburger Straße gemessen. Fazit ist, dass die Entfernungen der Warburger Straße zur Innenstadt zu groß sei und damit ein räumlicher Zusammenhang mit dem Marktgeschehen und dem verkaufsoffenen Sonntag in der Innenstadt nicht hergestellt werden könne.
Vielmehr verfolgt ver.di das Ziel, die Öffnung auf den reinen Innenstadtbereich zu beschränken. Dies sei für die Stadt Brakel auch in Ordnung, doch problematisch zeige sich eine bestehende ordnungsbehördliche Verordnung, nach der auch die Öffnung der Warburger Straße an verkaufsoffenen Sonntagen inbegriffen sei.
Nachdem die Dienstleistungsgesellschaft vor das Verwaltungsgericht Minden gezogen ist, hat die Stadt Brakel auf den Eilantrag von ver.di vor dem Verwaltungsgericht Stellung bezogen. Ziel sei natürlich, dass die Öffnung am verkaufsoffenen Sonntag erreicht werden, so Loermann, Fachbereichsleiter Bürgerservice der Stadt Brakel. „Wir hatten daher hilfsweise vorgeschlagen, nur die Geschäfte in der Innenstadt zu öffnen. Ob das auf offene Ohren beim Gericht stößt, wird man sehen“, so Loermann weiter.
Der Werbering der Stadt Brakel sowie der Einzelhandel zeigte sich natürlich wenig erfreut über das Vorgehen von ver.di, vor allem aufgrund der Kurzfristigkeit dieser Maßnahme. Es bleibt abzuwarten, wie das Verwaltungsgericht hinsichtlich des verkaufsoffenen Sonntags sowie der Verordnung der Stadt Brakel entscheidet. Mit einem Ergebnis dieser Sache ist Anfang der kommenden Woche zu rechnen.