Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Freitag, 22. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Brakel (red). Für Jugendliche und Heranwachsende, die sich wegen eines Vergehens vor Gericht zu verantworten haben, ist meist das Jugendschöffengericht zuständig. Es besteht aus dem Jugendrichter als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Jugendschöffen. Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt werden kreisweit Bewerberinnen und Bewerber für die nächste Amtsperiode von 2024 bis 2028 gesucht. Interessierte können sich bis zum 30. April 2023 beim Kreis Höxter melden.

Wer das Ehrenamt ausüben möchte, muss insbesondere die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, die deutsche Sprache beherrschen, im Kreis Höxter wohnen und am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein. „Diese verantwortungsvolle Aufgabe verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit und Objektivität. Juristische Vorkenntnisse sind für das Schöffenamt nicht erforderlich“, sagt die Leiterin der Abteilung Soziale Dienste beim Jugendamt des Kreises Höxter, Diana Kohaupt. Die Bewerberinnen und Bewerber sollten unvoreingenommen sein, über soziale Kompetenz und ein gutes Urteilsvermögen verfügen.

„Darüber hinaus sollten sie Erfahrung in der Jugenderziehung haben, sei es als Eltern, als Ausbilderinnen oder Ausbilder, als Fachkräfte in der Jugendhilfe oder als Ehrenamtliche in der Jugendarbeit“, so Kohaupt. Denn der Erziehungs­gedan­ke stehe im Jugendstrafrecht im Vordergrund. Ziel sei es, eine positive Entwicklung der jungen Menschen zu fördern.

Für das Schöffenamt werden 13 Männer und 14 Frauen aus verschiedenen Bevölkerungskreisen gesucht. Auch derzeit amtierende Schöffinnen und Schöffen können sich zur Wiederwahl bewerben. Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter wird aus den eingegangenen Bewerbungen Vorschlagslisten für die Durchführung der Schöffenwahlen an den Amtsgerichten Höxter und Warburg sowie der Jugendkammer am Landgericht Paderborn aufstellen.

Wer sich für das Ehrenamt als Jugendschöffe oder Jugendschöffin interessiert und die nötigen Voraussetzungen erfüllt, kann sich bis zum 30. April 2023 beim Kreis Höxter bewerben.

Ein Bewerbungsbogen ist im Internet zu finden unter: www.kreis-hoexter.de. Wer Fragen hat, wendet sich an das Jugendamt des Kreises Höxter per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter 05271/965-3340.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255