Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige
Anzeige

Kreis Höxter (red). Die Landesregierung hat am Freitag die neuen Regelungen der Coronaschutzverordnung bekannt gegeben, die ab Montag gelten werden. Am Samstag können die Geschäfte im Kreis Höxter nach der bis Sonntag gültigen Allgemeinverfügung des Kreises Höxter noch ohne Termin geöffnet bleiben. Ab Montag ist aufgrund der im Landesvergleich niedrigen Inzidenz das Einkaufen im Kreis Höxter weiterhin möglich, dann allerdings mit Termin.

Welche Region als Modellprojekt für behutsame Öffnungsperspektiven ausgewählt wird, ist weiterhin offen. Als ländlich geprägter Flächenkreis hat sich der Kreis Höxter bereits am 23. März beworben, um neue Wege aus der Pandemie zu erproben. „Mit der niedrigsten Inzidenz in ganz NRW, einer sehr hohen Impfquote, flächendeckenden Testmöglichkeiten und einem sehr verantwortungsvollen und solidarischen Verhalten der Bevölkerung bietet unser ländlich Kreis objektiv optimale Voraussetzungen“, zeigt sich Landrat Michael Stickeln zuversichtlich.

Die Impfquote (zwölf Prozent bei den Erstimpfungen) im Kreis Höxter liegt über dem Landes- und Bundesdurchschnitt. Von bisher rund 4.000 Bürgertests (Stand: 26. März 0 Uhr) waren 99,7 Prozent negativ. „Dies sind sehr gute Rahmenbedingungen, um Öffnungsperspektiven zu erproben und zugleich eine maximale Sicherheit für die Bevölkerung zu gewährleisten“, so Stickeln. Er ruft die Menschen dazu auf, die kostenlosen Bürgertests in den flächendeckend verteilten Teststellen im Kreis Höxter intensiv zu nutzen.

In einem Schreiben an den Ministerpräsidenten des Landes Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, betonte er: „Es ist sehr wichtig, dass diese Strategien von flankierenden Sicherheitsmaßnahmen begleitet werden, die flexibel auf die konkrete Situation vor Ort angepasst werden.“ Eine Berücksichtigung regionaler Aspekte bei der Infektionsbekämpfung würde auch den Anstrengungen der Menschen vor Ort besser gerecht werden. „Daraus können sich regionale Perspektiven ergeben, die zum Durchhalten motivieren“, sagt der Landrat mit Blick auf das soziale und wirtschaftliche Leben.

Neue Regelungen ab Montag

Ab Montag, 29. März, gilt die neue Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die mit Bezug auf den Inzidenzwert in einer Region unterschiedlich strenge Regelungen vorsieht. Hier kann der Kreis Höxter von seiner im Landesvergleich niedrigen Inzidenz profitieren.

Kontaktbeschränkungen

Treffen im öffentlichen Raum sind mit höchstens insgesamt fünf Personen aus zwei Hausständen möglich. Kinder bis zu einem Alter von einschließlich 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Paare, unabhängig von den Wohnverhältnissen, gelten als ein Hausstand.

Einzelhandel

Einzelhandelsgeschäfte, die Waren für den täglichen Bedarf verkaufen (Lebensmittel, Dogerien, Blumenläden etc.), können ohne Termin öffnen. Geschäfte, die andere Waren verkaufen, dürfen öffnen und Einkaufen mit Termin anbieten. Dabei ist die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

Bibliotheken/Archive

Der Betrieb ist unter strikter Beachtung der Hygiene- und Abstands-Regeln zulässig.

Museen, Ausstellungen, Schlösser, Burgen, Gedenkstätten u.ä.

Der Betrieb von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

Zoos und Tierparks. Landschaftsparks mit Zutrittsregelung

Der Betrieb von Zoos und Tierparks ist mit vorheriger Terminbuchung und bei sichergestellter Rückverfolgbarkeit zulässig.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255