Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Essenziell

Diese Cookies sind für den Betrieb der Seite unbedingt notwendig und ermöglichen beispielsweise sicherheitsrelevante Funktionalitäten.

Statistik

Um unser Angebot und unsere Webseite weiter zu verbessern, erfassen wir anonymisierte Daten für Statistiken und Analysen. Mithilfe dieser Cookies können wir beispielsweise die Besucherzahlen und den Effekt bestimmter Seiten unseres Web-Auftritts ermitteln und unsere Inhalte optimieren.

Komfort

Wir nutzen diese Cookies, um Ihnen die Bedienung der Seite zu erleichtern.

Sonntag, 24. November 2024 Mediadaten
Anzeige
Anzeige

Düsseldorf (red). Damit die NRW-Soforthilfe 2020 allen Kleinunternehmen in der Corona-Krise die erhoffte Unterstützung bringt, hat die Landesregierung eine schnelle, faire Vertrauensschutzlösung entwickelt. Denn nach dem Willen der Bundesregierung darf die Soforthilfe nur für laufende betriebliche Sach- und Finanzaufwendungen verwendet werden und nicht für den Lebensunterhalt. Damit Solo-Selbstständigen, die im März und April keinen Antrag auf Grundsicherung gestellt haben, daraus kein Nachteil entsteht, gewährt die Landesregierung ihnen für diese Monate einen indirekten Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro.
 
Die getroffene Regelung zur NRW-Soforthilfe gilt auch für freischaffende Künstlerinnen und Künstler, die bis Ende April einen Antrag gestellt haben. Mit zusätzlichen Mitteln in Höhe von 27 Millionen Euro wird zudem die Unterstützung für freischaffende Künstler ausgeweitet: Das Mitte März aufgelegte Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Kultur- und Wissenschaft wird auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Bis zu 13.000 weitere Kulturschaffende erhalten damit einen Zuschuss für den Lebensunterhalt von 2.000 Euro für die Monate März und April.
 
Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen: „Mit der heutigen Entscheidung haben wir als Land eine faire Lösung für viele freischaffende Künstlerinnen und Künstler gefunden, die von den Corona-Einschränkungen besonders betroffen sind. Es war mir persönlich ein besonderes Anliegen, dass wir die Vielzahl an Kulturschaffenden, die bisher bei unserem MKW-Programm nicht zum Zuge gekommen sind, nicht im Stich lassen. Deshalb stocken wir unser Programm auf rund 32 Millionen Euro auf und bieten gleichzeitig als Land im Rahmen der NRW-Soforthilfe jenen Antragsstellern einen Vertrauensschutz, die bis Ende April die NRW-Soforthilfe für ihren Lebensunterhalt beantragt haben.“
 
Wirtschaftsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Die Bundesländer haben sich beim Bund nachdrücklich dafür eingesetzt, dass die von der Krise hart getroffenen Solo-Selbstständigen Teile der Soforthilfe auch zur Sicherung ihres Lebensunterhalts einsetzen können. Die Bundesregierung ist dieser parteiübergreifenden Forderung der Länder bedauerlicherweise nicht gefolgt. Ich freue mich, dass wir mit der NRW-Vertrauensschutz-Lösung den Solo-Selbstständigen helfen, die Folgen der Krise abzumildern. Sie ist zugleich eine Anerkennung der unternehmerischen Leistung und Wertschätzung dieser Berufsgruppe.

Anzeige
Anzeige
commercial-eckfeld https://commercial.meine-onlinezeitung.de/images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif#joomlaImage://local-images/brakel/premium/WIN_Premium_Eckfeld.gif?width=295&height=255