Brakel (red). Im Hallenbad Brakel gilt seit dem 28. Dezember die 2G+ Regel, Besucher:innen werden gebeten, zusätzlich zu den Nachweisen ebenfalls einen Lichtbildausweis bereit zu halten. Schulpflichtige Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren müssen einen gültigen Testnachweis vorlegen, ab 16 Jahren gilt ebenfalls die 2G+ Regel. Kinder bis zum Schuleintrittsalter können das Hallenbad ohne jeglichen Nachweis nutzen. Es gilt die Maskenpflicht (medizinische Maske) ab/bis Umkleidekabinen und im gesamten Gebäude die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern.
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Neue Regelungen zum Besuch des Hallenbades Brakel - 2G+
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