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Samstag, 30. November 2024 Mediadaten
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NRW (red). Zum Schutz von Weidetieren in Wolfsgebieten hat das Land Nordrhein-Westfalen die Förderrichtlinie Wolf erweitert. So werden ab 2022 in dem besonderes betroffenen Wolfsgebiet Schermbeck Schutzmaßnahmen auch für Kleinpferde (Ponys), Fohlen und Jungpferde finanziell gefördert. Zudem wird ab 2022 die Landwirtschaftskammer NRW die Prüfung und Förderung von Herdenschutzmaßnahmen vollständig übernehmen. Bisher waren jeweils die räumlich zuständigen Bezirksregierungen mit eingebunden.

Ministerin Heinen-Esser sagte hierzu am Dienstag in Düsseldorf: „Mit den Neuerungen wollen wir zum einen auch die Halter von Kleinpferden zusätzlich unterstützen und motivieren, ihre Tiere besser vor Wolfsübergriffen zu schützen. Zum anderen führen wir die Herdenschutzberatung und -Förderung zusammen und erhoffen uns davon noch passgenauere und beschleunigte Verfahren. Der Schritt vor der Antragstellung sollte ein klärendes Beratungsgespräch zwischen Tierhalter und Herdenschutzberatung sein.“ Die Service-Hotline der Herdenschutzberatung bei der Landwirtschaftskammer ist zu erreichen unter: 02945 / 98 98 98.

Sorgen bereitet das Wolfsrudel im Wolfsgebiet Schermbeck. Seit Oktober ist es hier wiederholt zu Übergriffen auf Kleinpferde (Ponys) gekommen. Die räumliche und zeitliche Häufung der Übergriffe auf Kleinpferde hatte das Ministerium veranlasst, die Lage im Wolfsgebiet auch zur Frage der Verhaltensauffälligkeit und damit verbundenen Fragen einer Entnahme erneut zu prüfen. Ein in der Folge in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass zumutbare Alternativen wie eine wolfsabweisende Zäunung, die bisher unzureichend genutzt wurden, vorhanden sind, womit weiterhin eine Entnahme von Wölfen nicht rechtssicher möglich ist.

Damit die in den Wolfsgebieten betroffenen Weidetierhaltungen die zusätzlichen Lasten durch die Rückkehr des Wolfs nicht alleine tragen müssen, unterstützte die Landesregierung die Halter in diesem Jahr bisher mit rund 1,5 Millionen Euro. „Das ist bundesweit die zweithöchste Summe, die ein Bundesland für Prävention und Entschädigung ausgegeben hat. Im kommenden Jahr werden wir weitere Geldmittel zur Verfügung stellen“, so Heinen-Esser. „Ziel unserer Wolfspolitik ist es, das Leben mit dem Wolf so konfliktfrei wie möglich zu gestalten und Naturschutz und Herdenschutzes in Einklang zu bringen." Dazu müssten Weiden mit potenziell gefährdeten Haus- und Nutztieren wolfsabweisend umzäunt werden, zudem sollten Tiere in dunklen Tag- und Nachtstunden am besten im Stall sein.

Während das Land die Förderrichtlinien anpasst und zusätzliche Mittel für den Herdenschutz bereitstellt, stellt die Umweltministerin zugleich die Frage der Verhältnismäßigkeit. „Dass der Wolf zu schützen ist, steht außer Zweifel. Aber ab welcher Größenordnung sind millionenschwere Ausgaben unverhältnismäßig?“ so Heinen-Esser. Hier müsse der Bund mehr Klarheit schaffen, die Formulierungen im Koalitionsprogramm seien sehr vage. Grobe Orientierung bietet ein zwischen Bund und Ländern Ende November 2021 verabschiedeter Praxisleitfaden Wolf.

Wölfe in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen verfügt über 4 Wolfgebiete mit Pufferzonen (Senne, Schermbeck, Oberbergisches Land und Eifel) und eine Pufferzone an der Grenze zu Rheinland-Pfalz. Nachgewiesen sind aktuell sieben Wölfe und mindestens elf ausgewachsene Welpen, verteilt auf drei Rudel und ein Einzeltier. Damit ist die Zahl der erwachsenen Wölfe im Vergleich zum Vorjahr nicht angestiegen. Zwei der drei Rudel leben auf den Landesgrenzen und halten sich nur teilweise in Nordrhein-Westfalen auf. Hinzu kommt eine unbestimmte Zahl von durchwandernden Einzeltieren, die sich teils Tage, teils Wochen in Nordrhein-Westfalen aufhalten und danach Nordrhein-Westfalen wieder verlassen. Zum Vergleich: In Deutschland wurden für die aktuellen Zählperiode 2020/2021 insgesamt 157 Rudel, 27 Paare und 9 ortstreue Einzeltiere angegeben.

2021 kam es bis Dezember zu rund 40 Übergriffen in Nordrhein-Westfalen auf Haus-und Nutztiere, mehrheitlich auf Schafe. Davon entfielen 18 Übergriffe auf das Rudel, das dauerhaft ausschließlich in Nordrhein-Westfalen, im Wolfsgebiet Schermbeck lebt. Bei den Übergriffen war in der Mehrzahl der Fälle kein Grundschutz gegenüber dem Wolf vorhanden. Stets aktuelle Übersichten sind unter https://www.wolf.nrw.de/ zu finden. Zum Vergleich: Im Jahr 2020 wurden bundesweit 942 Übergriffe von Wölfen auf Haus- und Nutztiere registriert, die meisten in Niedersachsen und Brandenburg.

Weitere Informationen:

www.wolf.nrw;

Informationen zum Herdenschutz der Landwirtschaftskammer: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/tierproduktion/herdenschutz/herdenschutz-nrw.htm.

Weitere Informationen zum Urteil es Düsseldorfer Verwaltungsgerichts vom 6. Mai 2021: https://www.umwelt.nrw.de/presse/detail/verwaltungsgericht-weist-klage-auf-entnahme-der-woelfin-gw954f-gloria-im-wolfsgebiet-schermbeck-ab-1620314698

 

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