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Mittwoch, 23. Oktober 2024 Mediadaten
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Brakel (r). Das Bürgerbüro der Stadt Brakel ist ebenfalls zuständig für die Verwaltung der Fundsachen. Dort können gefundene Gegenstände abgegeben und abgeholt werden. 
Die abgegeben Gegenstände werden für mindestens sechs Monate dort aufbewahrt, beginnend mit dem Datum der Abgabe der Fundsache.

Sollte sich in dieser Zeit der Eigentümer nicht melden, geht die Fundsache in den Besitz der Stadt Brakel über, wenn der Finder nicht einen Rückgabeanspruch bei der Abgabe der Fundsache angemeldet hat. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist erinnert das Bürgerbüro den Finder darüber, dass die Fundsache abgeholt werden kann. Lässt sich anhand der Fundsache (zum Beispiel Personalausweis, Führerschein oder ähnliches) der Eigentümer feststellen, wird dieser unverzüglich durch das Bürgerbüro informiert.

In Deutschland steht seit Juli 2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten, EC Karten, Handys oder Ausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben.
Rufnummer des Sperrnotrufes: 116 116

Die Bürger können sich jederzeit persönlich, telefonisch unter 05272/360-300 oder per Email (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) im Bürgerbüro erkundigen, ob ihr verlorener Gegenstand dort abgegeben wurde.
Neben zahlreichen Fahrrädern, Handys diverser Fabrikate und Geldbörsen befinden sich auch Schlüssel sowie Schmuck (teilweise mit Gravur) und ein Diakasten mit verschiedenen Dias unter den Fundsachen, die im Bürgerbüro bereitstehen.

Bei der Abholung eines Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen. Zudem ist der verlorengegangene Gegenstand genau zu beschreiben und ggf. dessen Inhalt sowie Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Verlorene Fahrräder können am besten anhand der Rahmennummern identifiziert werden. Bei verlorenen Handys ist die Seriennummer/IMEI-Nummer erforderlich. Verlorengegangene Schlüssel können am einfachsten durch ein identisches Schlüsselduplikat geprüft werden, das bei der Abholung vorgelegt wird.

Für die Aufbewahrung von Fundsachen wird nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gebühr erhoben. Diese richtet sich nach dem Wert der Fundsache.

 

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