Brakel (red). Der Hund zählt in vielen Haushalten zum Familienmitglied. Doch leider vergessen einige Hundehalterinnen und -halter, dass auch ihr Hund bei der zuständigen Behörde anzumelden ist. Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch die Stadt Brakel eine jährliche Hundesteuer. Dies setzt jedoch voraus, dass die Tiere vom Halter auch bei der Stadt Brakel angemeldet werden. Leider ist in der Vergangenheit immer wieder festgestellt worden, dass nicht alle Halter dieser Pflicht nachkommen. Aus Gründen der Steuergerechtigkeit fordert die Stadt Brakel nochmals auf, dieser Pflicht nachzugehen. Halter, die ihre Vierbeiner bisher nicht angemeldet haben, sind verpflichtet, diese Anmeldung unverzüglich nachzuholen. Das Anmeldeformular gibt es auf der Homepage unter www.brakel.de
Auch eine direkte Anmeldung ist im Rathaus (Zimmer 10) möglich. Ebenso müssen „Große Hunde“ (Hunde über 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg Gewicht) nach dem Landeshundegesetz NRW ordnungsbehördlich angemeldet werden. Diese Anmeldung kann im Rathaus (Zimmer 2 und 3) erfolgen. In Fällen einer nicht ordnungsgemäßen Anmeldung werden die Grundlagen für die Festsetzung der Hundesteuer geschätzt, sofern nicht durch Kaufvertrag, Impfbuch oder ähnliches der Beginn der Haltung belegt werden kann. Sollte die Anmeldung nicht umgehend erfolgen oder sollten falsche Aussagen gemacht werden, kann neben der Nachforderung der Steuer auch ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro festgesetzt werden.