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Samstag, 26. Oktober 2024 Mediadaten
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Die Helfer des Arbeitskreises: Simone Hanneke, Elmar Pütz, Karin Schell, Rudolf Mönikes, Frau Naujoks (Flüchtlingsrat NRW), Hans-Georg Harrer, Marion Benzait (Soz.-arbeiterin Caritas)

Brakel (red). Die Vorsitzende des Flüchtlingsrates NRW, Birgit Naujoks, zieht eine ernüchternde Bilanz des neuen "Geordnete Rückkehr-Gesetzes" in der Diskussion mit den Flüchtlingshelfern über deren zukünftige Arbeit mit Geflüchteten. Der Arbeitskreis Ökumenische Flüchtlingshilfe Brakel hatte Frau Naujoks zu einem Vortrag über die Auswirkungen des neuen Gesetzes eingeladen. 

In der anschließenden Diskussion mit ehren- und hauptamtlichen Helfern machte sie deutlich, dass die Integrationsarbeit der Helfer durch die Komplexität des Gesetzes erheblich erschwert wird. "Manche nennen das Gesetz auch "Hau-ab-Gesetz", so Frau Naujoks. Innenminister Seehofer hatte bei der Vorstellung des Gesetzes selbst sarkastisch geäußert, dass man ein Gesetz nur so kompliziert gestalten müsse, dass keiner es mehr verstehe. Denn dann gebe es auch keine Kritik mehr. 

Mit dem neuen Gesetz sollen die Abschiebezahlen erhöht werden. Aber ob das gelingen wird, sei höchst fraglich. Bei fehlenden Dokumenten seien die Geflüchteten nun verpflichtet sich um Passersatzpapiere zu bemühen. Für Geflüchtete, die in ihren Heimatländern verfolgt werden, eine unmögliche Aufgabe. Frau Naujoks: "Während bisher die Behörden dafür zuständig waren, sind nun die Geflüchteten in der Pflicht von den sie verfolgten Behörden Dokumente zu verlangen. Mit dieser Beweislastumkehr macht sich der deutsche Staat einen schlanken Fuß." Fazit: Wer das nicht nachweisen kann und den neuen Status "Duldung für Personen mit ungeklärter Identität" bekommt, wird noch nicht gleich abgeschoben - denn die Papiere fehlen ja immer noch. Der Betreffende wird aber bestraft: Er darf nicht arbeiten und ist an einen Wohnort gebunden; auch eine Geldstrafe kann fällig sein. Aus dem Innenministerium heißt es wörtlich: "Die Sanktionen werden voraussichtlich Wirkung zeigen."

Flüchtlinge sollen in Zukunft nach Möglichkeit nicht mehr in den Kommunen ankommen, sondern in AnKer-Zentrum bis zu 18 Monaten verbleiben, um ihre Rückführung schneller zu organisieren. Die Hilfsmöglichkeiten für ehrenamtliche Flüchtlingshelfer werden damit drastisch eingeschränkt. "Die Situation ist widersprüchlich. Auf der einen Seite werden Ehrenamtliche mit Preisen für ihre Arbeit ausgezeichnet, andererseits sollen sie sich nicht mehr engagieren, vielleicht auch deswegen, weil sie den Geflüchteten Hilfsmöglichkeiten aufgezeigt haben, die staatlicherseits nicht gewünscht sind", so Hans-Georg Harrer vom Arbeitskreis. Helfer sollen sogar bestraft werden können, wenn sie sich unzulässig einmischen sollten. "Für uns bedeutet das, dass die einstmal so hochgelobte deutsche "Willkommenkultur" staatlich abgewürgt wird", kommentiert Harrer das Ergebnis von Vortrag und Diskussion.

Foto: Harrer

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