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Freitag, 25. Oktober 2024 Mediadaten
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Brakel (red). Das Verwaltungsgericht Minden hat auf Antrag der ver.di Dienstleistungsgewerkschaft den Beschluss gefasst, dass der anlässlich des Nikolausmarktes - vom 6. bis 9. Dezember - geplante verkaufsoffene Sonntag nicht stattfinden wird und die Geschäfte in Brakel nicht öffnen dürfen. Die Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hatte in der letzten Woche kurz vor dem traditionellen Nikolausmarkt, der gemeinsam von der Stadt Brakel und dem Werbering Brakel veranstaltet wird, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Verwaltungsgericht Minden eingereicht mit dem Ziel, den verkaufsoffenen Sonntag zum traditionellen Nikolausmarkt zu verhindern, da dieser nach Meinung ver.di’s durch die aktuelle Verordnung nicht abgedeckt sei.

Unverständnis bei der Stadt Brakel und dem Werbering

Bürgermeister Hermann Temme und der Vorstand des Werberings können das Vorgehen von ver.di nicht nachvollziehen. Insbesondere der kurzfristige Aktionismus von ver.di sei vollkommen inakzeptabel. So habe bereits im Mai 2017 auf Initiative der Stadt Brakel gemeinsam mit dem Werbering ein Gespräch mit ver.di in Brakel stattgefunden, um die in der Verordnung zugelassenen vier verkaufsoffenen Sonntage zu besprechen und Rechtssicherheit herzustellen. Das ver.di nunmehr eineinhalb Jahre später ohne vorherige Information und ohne erkennbaren Grund auch aus dem vorgenannten Gespräch den verkaufsoffenen Sonntag so kurzfristig verhindert, sorgt für Unverständnis bei Stadt und Werbering.

„Die erfolgreichen gemeinsamen Bemühungen von Stadt und Werbering, den stationären Einzelhandel in Brakel zu stärken, werden durch das Vorgehen von ver.di konterkariert“, so Bürgermeister Hermann Temme. „Durch den seit Jahren fortgesetzten strukturellen Wandel im ländlichen Raum sowie dem sich rasant entwickelnden Onlinehandel hat der stationäre Einzelhandel schon seit Jahren mit sich verschlechternden Rahmenbedingungen zu kämpfen“ ergänzt Temme. Auch der Werbering Brakel, der die Interessen vieler ortsansässiger Einzelhändler vertritt, zeigt sich außerordentlich enttäuscht von der durch ver.di provozierten Entscheidung. „Die vier in Brakel bisher in der Verordnung zulässigen verkaufsoffenen Sonntage sind für die stationären Einzelhändler ein wichtiger Faktor und ein wesentlicher Teil der Geschäftsgrundlage, die durch die Intervention von ver.di jetzt eingeschränkt wird“, ergänzt Peter Frischemeier, Geschäftsführer des Werbering.

Auch Simone Schulz, Vorsitzende des Werbering, hat kein Verständnis für das Vorgehen von ver.di: „Gerade in dieser Zeit betreiben die Brakeler Einzelhändler einen erheblichen Aufwand, um das Weihnachtsgeschäft und den damit verbundenen verkaufsoffenen Sonntag mit attraktiven Angeboten und Aktionen vorzubereiten. Die bereits weitgehend abgeschlossenen Vorbereitungen werden damit nicht belohnt. Es wäre für den Brakeler Einzelhandel schön, wenn die Kundinnen und Kunden dann verstärkt den langen Samstag mit Öffnungszeiten bis 18.00 Uhr nutzen."

Stadt und Werbering werden ihre gemeinsamen Initiativen und Ziele zur Förderung des stationären Einzelhandels und Aktivierung von besseren Rahmenbedingungen fortsetzen. So wird die als Grundlage für die Regelung der vier in Brakel stattfindenden verkaufsoffenen Sonntage unter Mitwirkung aller Beteiligten neu gefasst, um die zukünftigen verkaufsoffenen Sonntage rechtlich zu sichern.

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