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Freitag, 25. Oktober 2024 Mediadaten
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Brakel (red). Die Machbarkeitsstudie (Fertigstellung April 2017) des Ingenieurbüros GUV GmbH aus Kassel (GUV: Gesellschaft für Geohydraulik, Umweltberatung, Verfahrens- und Ingenieurtechnik mbH) zeigte im Ergebnis die grundsätzliche Möglichkeit der Enthärtung für das Wasser in Brakel. Dabei wurde die Eignung der vorhandenen Versorgungsstrukturen ebenso beleuchtet wie die Qualität und die Quantität der nutzbaren Grundwasserressourcen. Nach dem Vergleich und der Bewertung verschiedener Verfahrenstechniken empfiehlt das Ing.-Büro GUV die Verwendung einer sogenannten Umkehrosmose-Filtertechnik.

Die im Zuge der Machbarkeitsstudie erstellte Kostenschätzung ergab unter Berücksichtigung der Investitionskosten für die Filteranlage sowie für die umfangreichen Änderungen an der vorhandenen Trinkwassernetzstruktur und der zu erwartenden Unterhaltungskosten eine erforderliche Gebührenerhöhung von ca. 68ct/m³ Trinkwasser. (Die Auswirkung auf einen 3 Personenhaushalt gem. Bund der Steuerzahler beträgt somit etwa 83 € pro Jahr).

Eine Erhebung der vorhandenen privaten Enthärtungsanlagen ergab einen Anteil von 8,8% (ca. 450 Anlagen) der Haushalte.

Nachdem die Umfrage des Wasserwerkes im November 2017 bei einer Wahlbeteiligung von 35 % eine 64%ige Mehrheit für die zentrale Enthärtung ergab, erfolgte auf Beschluss des Betriebsausschusses eine Preisanfrage zur Durchführung eines Pilotversuches.

In der Sitzung des Betriebsausschusses am 15.03.2018 erfolgte der Beschluss, den Auftrag dem IWW Rheinisch-Westfälisches Institut für Wasser Beratungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH aus Mühlheim an der Ruhr zu erteilen.

Das IWW verfügt über umfangreiche Referenzen im Bereich der Trinkwasserenthärtung und wird im Zeitraum von Mai bis etwa Oktober 2018 am Wasserwerksstandort Sudheim eine Pilotanlage im Labormaßstab betreiben. Das dabei anfallende, enthärtete Trinkwasser in einer Menge von etwa 1.000 Liter pro Stunde wird nicht in das Trinkwassernetz eingespeist, sondern vor Ort der Nethe zugeführt.

Mit dem Betrieb der Pilotanlage soll die bisher nur abgeschätzte Abwasserzusammensetzung nochmals verifiziert werden. Die durch den Probebetrieb gewonnenen praxisnahen Parameter dienen somit der genauen Anlagenauslegung sowie der präziseren Berechnung der real zu erwartenden Betriebskosten.

In einem möglichen späteren Dauerbetrieb der Trinkwasserenthärtungsanlage würde das Abwasser der Anlage gemeinsam mit dem Abwasser der Kläranlage Brakel in die Brucht eingeleitet. Hierbei sind die tiefgreifenden Vorgaben der EU-Wasserrahmenrichtlinie an die Gewässergüte zu beachten. Die Bezirksregierung Detmold hat hierzu eine erste positive Einschätzung abgegeben, die Möglichkeit der gemeinsamen Einleitung wird als realistisch eingeschätzt.

Sofern die Ergebnisse des Pilotversuches keine Hinderungsgründe aufzeigen, könnte noch in 2018 im Betriebsausschuss der nächste Beschluss für die weiteren Projektschritte gefasst werden.

Für Planung, Genehmigung und Bau einer „Zentralen Enthärtungsanlage“ und der erforderlichen Leitungsverlegung ist mit einem Zeitaufwand von drei bis vier Jahren zu rechnen.

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