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Samstag, 23. November 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Die Straßenausbaubeiträge waren in den letzten Monaten ein wichtiges Thema innerhalb der Bevölkerung und der Politik. Vielerorts waren die Beiträge, die die Bürgerinnen und Bürger tragen mussten, sehr hoch. Hierfür wurde lange Zeit eine Lösung gesucht. Die NRW-Koalition hat sich entschieden, durch eine Förderung des Landes gleichzeitig die Beitragszahler zu entlasten und die Mindereinnahmen für die Kommunen durch diese Entlastungen zu kompensieren.

Hierzu erklärt der CDU-Landtagsabgeordnete Matthias Goeken: „Ich bin froh, dass endlich eine Lösung gefunden wurde, welche zum einen die Bürgerinnen und Bürger entlastet, zum anderen die Kommunen aber nicht stärker belastet. In der letzten Zeit wurde ich häufig von Menschen aus unserem Kreis angesprochen und darum gebeten, mich für eine bessere Lösung einzusetzen. Dies habe ich gerne getan und hoffe, dass wir mit dieser Lösung für mehr Zufriedenheit sorgen können. Das Land wird jedes Jahr 65 Millionen Euro für die Unterstützung der Kommunen im Bereich des Straßenausbaus einplanen. Durch diesen Entschluss bekommen die Anlieger und die Kommunen wieder mehr Planungssicherheit. Wir als CDU-Fraktion sind sicher, dass so wieder ein Gleichgewicht zwischen Straßenausbaubeiträgen und erbrachter Leistung hergestellt wird.“

Hintergrund

Beantragt eine Kommune jedoch für ausfallende Anliegerbeiträge Fördermittel, ist sie gehalten, nicht mehr die bisher angewendete Mustersatzung für die Berechnung der Anlieger heranzuziehen, sondern eine neue Staffelung der Anliegerbeiträge, die auch der unterschiedlichen Bemessung im Land wirksam entgegen wirkt: Diese neue Staffelung der Anliegerbeiträge unterscheidet bei Anlieger- und Haupterschließungsstraßen nicht mehr nach Maßnahmen für den fließenden oder den ruhenden Verkehr. Sie richtet sich ausschließlich nach den Kosten der Gesamtmaßnahme: Anliegerstraßen: 40%, Haupterschließungsstraße: 30% Hauptverkehrsstraße: Fahrbahn und Radwege: 10%, Parkstreifen und Gehweg: 40% Hauptgeschäftsstraße: Fahrbahn und Radwege: 35%, Parkstreifen und Gehweg: 40%. Zusammen mit einer wesentlich vereinfachten Berechnung würde diese drastische Verringerung der bisherigen Höchstsätze zu einer erheblichen finanziellen Entlastung der Anlieger führen.

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