Kreis Höxter (red). Die Förderung von Windenergie ist ein bedeutender Baustein zur Erreichung der Klimaschutzziele. „Aber die aktuelle Förderpraxis des Bundes, die auch für Projekte außerhalb ausgewiesener Bereiche gilt, führt regelmäßig zu Konflikten, Klageverfahren sowie langwierigen Genehmigungsverfahren. Sie erschwert die planerische Steuerung durch Länder und Kommunen und konterkariert die intendierte Flächenbereitstellung“, kritisiert Landrat Michael Stickeln. In einem Schreiben an das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz fordert er deshalb, die Förderung von Windenergieanlagen außerhalb ausgewiesener Windenergiebereiche einzuschränken – um den sogenannten „Wildwuchs“ von Anlagen zu begrenzen.
„Es muss für die Antragsteller unattraktiver werden, Windenergieanlagen außerhalb der ausgewiesenen Bereiche bauen zu wollen“, so Landrat Stickeln. „Die Fokussierung der Förderung auf planungsrechtlich abgesicherte Flächen unterstützt einen geordneten Ausbau der Windenergie. Dadurch werden Genehmigungsverfahren effizienter, Konflikte mit anderen Nutzungsinteressen reduziert und der Netzausbau besser planbar.“
In seinem Schreiben macht Landrat Stickeln konkrete Vorschläge, wie eine geänderte Förderpraxis aussehen kann – und macht das am Beispiel der Photovoltaikanlagen deutlich. „Bereits heute sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) für Photovoltaikanlagen auf Freiflächen eine klare Begrenzung der Förderfähigkeit auf bestimmte Flächenarten vor, wie zum Beispiel versiegelte Flächen, Konversionsflächen, Seitenrandstreifen an Autobahnen oder Schienenwegen. Diese Einschränkungen dienen der raumordnerischen Steuerung und dem Schutz unbebauter Landschaftsräume. Planungsrechtliche Voraussetzungen sind dabei ausdrücklich Teil der Fördervoraussetzung. Vor diesem Hintergrund erscheint es konsequent und systematisch stimmig, vergleichbare planungsrechtliche Beschränkungen auch für Windenergieanlagen zu normieren“, so Landrat Stickeln.