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Samstag, 10. Mai 2025 Mediadaten
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Brake (red)l. Am 24. März hatte der Regionalrat der Bezirksregierung Detmold die 1. Änderung des Regionalplans OWL (Wind/Erneuerbare Energien) beschlossen. Diese Planung sieht vor, dass im Westen von Brakel nun entgegen der ausgewiesenen städtischen Flächen ein zusätzlicher Windpark entstehen soll.

„Die Kommunen sollten mindestens zehn Prozent ihrer Flächen als Windkraftzonen ausweisen“, erklärt Bürgermeister Hermann Temme. Die Stadt Brakel habe sogar eine Fläche in Größe von 15 Prozent eingeplant und daher ihre Hausaufgaben gemacht. Der durch den Regionalplan festgelegte zusätzliche Standort im Westen der Stadt bedeute nun einen wesentlichen Einschnitt in das Landschaftsbild, sowohl für das Kulturland Kreis Höxter als auch den historischen Brakeler Stadtkern. „Wir alle wissen doch um die Wichtigkeit der Energiewende und unsere Stadt hat mit der großzügigen Flächenausweisung auch alle Weichen für die Windkraft gestellt.“

Dass entgegen der städtischen Planung nun der zusätzliche Windpark mit acht genehmigten Anlagen entstehen soll, stößt daher beim ersten Bürger der Stadt auf großes Unverständnis. Auch im Hinblick darauf, dass der Kreis Höxter im Gegensatz zu weiteren Nachbarkreisen flächenmäßig stark beansprucht werde.

Bereits im Genehmigungsverfahren hatte die Stadt auf Beschluss des Rates das gemeindliche Einvernehmen für die beantragten Anlagen versagt und darüber hinaus eine Stellungnahme an die Bezirksregierung übermittelt. Darin wurde erklärt, durch die großzügig dimensionierten Windkraftvorrangzonen habe sich die Stadt bereits in besonderem Maße in die zukünftige Nutzung erneuerbarer Energien eingebracht. Eine darüberhinausgehende Flächenausweisung werde durch die Stadt Brakel als unverhältnismäßig angesehen. Die immissionsschutz-rechtlichen Genehmigungen der Anlagen wurden durch den Kreis Höxter auf Grundlage der Flächenausweisung des Regionalplanes am 31.03.2025 erteilt. Dieses widerspricht den Festsetzungen der kommunalen Planung, daher sieht der Bürgermeister keine andere Möglichkeit, als gegen diese Genehmigung zu klagen.

Die nun seitens der Stadt eingereichte Klage richtet sich zwar formal gegen den Kreis Höxter als Genehmigungsbehörde, in der Sache allerdings gegen die 1. Änderung des Regionalplans OWL.

Ziel der Klage sei die Aufhebung der Genehmigungsbescheide für die acht Windenergieanlagen im geplanten Windpark Brakel-West. Die Stadt Brakel erhofft sich durch die nun eingeleiteten Schritte eine erneute Prüfung der raumordnungsrechtlichen Festlegung und so letztendlich den Verzicht auf diese Flächenkulisse. Derzeit wird ebenfalls geprüft, welche weiteren juristischen Schritte gegen die Ausweisung der westlichen Windvorrangzonen unternommen werden können.

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