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Montag, 23. Dezember 2024 Mediadaten
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Kreis Höxter (red). Es gibt weitere Lockerungen für den Einzelhandel im Kreis Höxter: Der Krisenstab veröffentlicht heute eine Allgemeinverfügung, um unter anderem Einkäufe auch ohne vorherige Terminabsprache zu ermöglichen. Die Regelungen gelten ab dem morgigen Mittwoch, 10. März, im gesamten Kreisgebiet. 

„Die Lockerungen sind besonders für unsere Einzelhändlerinnen und -händler enorm wichtig. Auch für die Kundinnen und Kunden sind sie eine Erleichterung. Deswegen werden wir die Möglichkeiten für zusätzliche Lockerungen, die uns die Coronaschutzverordnung gibt, so schnell wie möglich umsetzen“, sagt Landrat Michael Stickeln. „Allerdings muss unser oberstes Ziel weiterhin die Eindämmung der Pandemie bleiben. Ich appelliere deshalb an alle Bürgerinnen und Bürger, verantwortungsvoll und umsichtig auf die Einhaltung aller Schutzmaßnahmen zu achten. Nur so können wir die Inzidenz im Kreis Höxter weiterhin niedrig halten.“ 

Am gestrigen Montagabend, 8. März, hatte das Land Nordrhein-Westfalen seine Coronaschutzverordnung geändert. Für Kreise, deren Inzidenz nachhaltig und signifikant unter 50 liegt, sind nun zusätzliche Lockerungen möglich. „Dies geschieht in Abstimmung mit dem NRW-Gesundheitsministerium“, sagt Matthias Kämpfer, Leiter des Krisenstabes des Kreises Höxter. Zuletzt lag die Inzidenz im Kreisgebiet am vergangenen Donnerstag, 4. März, über dem Grenzwert von 50. Inzwischen liegt der Wert bei rund 39.

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