Höxter/Brakel (red). Ein Handy-Diebstahl, der sich kurz vor Weihnachten in Höxter ereignete, hat ein glückliches Ende genommen. Ein zwölfjähriges Mädchen hat ihr Gerät durch umsichtiges Verhalten sowie Unterstützung ihrer Eltern und der Polizei unbeschädigt zurückerhalten. Die Zwölfjährige hatte am 21. Dezember nach einem Besuch in einem Einkaufsmarkt an der Corbiestraße in Höxter gegen 18 Uhr bemerkt, dass sich ihr Smartphone nicht mehr in ihrer Tasche befand. Ob sie es verloren hatte oder Opfer eines Diebstahls wurde, stand in diesem Moment nicht fest. Eine Freundin rief umgehend die Nummer des verschwundenen Mobiltelefons an. Am anderen Ende meldete sich eine unbekannte Frauenstimme. Sie forderte für die Rückgabe des Smartphones 50 Euro. Die Übergabe solle am folgenden Tag in Brakel stattfinden. Das Mädchen informierte daraufhin die Eltern. Die versuchten noch mehrmals, die Nummer des verschwundenen Handys anzurufen, erreichten aber niemanden mehr. Daraufhin verständigten sie die Polizei und erstatteten Anzeige. Am folgenden Tag war ein weiterer Anruf-Versuch der Eltern auf dem verschwundenen Handy erfolgreich. Diesmal meldete sich eine unbekannte männliche Stimme. Der Mann bestätigte die Übergabe des Gerätes gegen eine Geldzahlung. Es wurde ein Treffpunkt nachmittags in Brakel vereinbart. Die Eltern informierten die Polizei, die daraufhin zur passenden Zeit mit einer Zivilstreife vor Ort war. Als ein Mann am vereinbarten Treffpunkt erschien, stellte sich bei der anschließenden Personenkontrolle heraus, dass er das gesuchte Handy tatsächlich bei sich trug. Es wurde sichergestellt und der rechtmäßigen Eigentümerin ausgehändigt. Gegen den 36-jährigen Mann werden nun Anzeigen gefertigt, unter anderem wegen Unterschlagung. In diesem Zusammenhang weist die Polizei darauf hin, von persönlichen Wertgegenständen, zum Beispiel hochwertigen Smartphones, rechtzeitig Fotos anzufertigen und die so genannte IMEI-Nummer zu notieren. Diese 15-stellige Seriennummer ist jederzeit durch Eingabe der Tastenkombination *#06# abrufbar. Diese erleichtert im Falle eines Diebstahls die Sachfahndung und den späteren Eigentumsnachweis.